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   OLG Naumburg, 12.09.2011 - 10 W 49/11 (Abl), 10 W 49/11   

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https://dejure.org/2011,31046
OLG Naumburg, 12.09.2011 - 10 W 49/11 (Abl), 10 W 49/11 (https://dejure.org/2011,31046)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.09.2011 - 10 W 49/11 (Abl), 10 W 49/11 (https://dejure.org/2011,31046)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. September 2011 - 10 W 49/11 (Abl), 10 W 49/11 (https://dejure.org/2011,31046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO
    Sachverständigenablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Tätigkeit für einen Gutachterausschuss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Mitgliedes des Gutachterausschusses als Sachverständiger für den Bodenwert

  • RA Kotz

    Sachverständigenablehnung - Befangenheitsbesorgnis wegen Tätigkeit für einen Gutachterausschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Bestellung eines Mitgliedes des Gutachterausschusses als Sachverständiger für den Bodenwert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung Einzelgutachter eines Gutachterausschusses begründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger aufgrund Ausschusstätigkeit vorbefasst: Ablehnungsantrag begründet! (IBR 2012, 1099)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2011 - 10 W 49/11
    Den Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst das Beschwerdegericht gemäß §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 ZPO mit einem Drittel des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003, Az. II ZB 32/03, zitiert nach juris; Zöller/Herget, 28. Aufl., § 3 ZPO, Rn. 16, Stichwort "Ablehnung").
  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 192/10

    Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2011 - 10 W 49/11
    dd) Eine ganz andere, vom Kläger angesprochene, vom Beschwerdegericht hingegen innerhalb des Ablehnungsverfahrens nicht zu beantwortende Frage ist die, ob die Beweisfrage zu I. 2. überhaupt beweisbedürftig ist, was fraglich sein könnte, dies zum einen im Lichte der vom Kläger angeführten Entscheidung des BGH vom 28.04.2011 (Az. V ZR 192/10), zum anderen vor dem Hintergrund dessen, dass es den Behauptungen der Beklagten bzgl. angeblichen Fehlern "einige(r) Gutachterausschüsse", die "oftmals" vorkämen (Seite 11 der Klageerwiderung), am notwendigen konkreten, substantiellen Bezug zu den Ermittlungen des hier in Rede stehenden Gutachterausschusses für den Regionalbereich U. fehlen könnte.
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2011 - 10 W 49/11
    Vielmehr genügt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit, wenn von deren Standpunkt aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer verständigen Partei aus der Warte des Ablehnenden geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständige zu erregen (BGH, NJW-RR 1987, 893; Musielak/Huber, 8. Aufl., § 406 ZPO, Rn. 4 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 13 U 11/99

    Vom Sachversicherer bei der Feststellung des Schadens seines VN und im

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2011 - 10 W 49/11
    Auch die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 14.06.1999 (Az. 13 U 11/99) ist nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen außergerichtlicher

    Bereits aufgrund dieser Umstände kann eine verständige Partei deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird und dem gerichtlichen Gutachterauftrag nicht mehr neutral gegenübersteht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012, 2 W 38/12, zit. über Juris, Tz. 4; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2011, 10 W 49/11, zit. über Juris, Tz. 6, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005, 2 W 8/05, Zit.
  • BayObLG, 21.03.2022 - 102 AR 196/21

    Zuständigkeit bei Rechtsstreit um Verletzung von Schutz- und

    Maßgebend ist - wie bei § 348 ZPO und § 13 GVG - der Vortrag der Klagepartei (BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 99/20, juris Rn. 33; zu § 348 ZPO: Bartels in Stein/Jonas, ZPO, § 348 Rn. 18; Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, § 348 Rn. 44; Fischer in BeckOK ZPO, § 348 Rn. 16; Greger in Zöller, ZPO, § 348 Rn. 8; zu § 13 GVG: BGH, Beschluss vom 22. März 1976, GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 [84, juris Rn. 28]; zu § 17a Abs. 6 GVG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2011, 1-10 W 49/11 Juris Rn. 10).
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